Vermarktungsvorschriften für Olivenöl: Keine Selbstabfüllung

Olivenöl

Leider dürfen wir Olivenöl nicht zum selbst Abfüllen anbieten, weswegen wir auf “normale” Ölflaschen zurückgreifen mussten, damit wir es überhaupt im Sortiment führen können.

Dieses Merkblatt der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verschafft einen Überblick über die Vermarktungsvorschriften für Olivenöl.

Demnach ist “die lose Abfüllung am Ort des Verkaufs im Beisein des Kunden daher gemäß Art. 2 der VO nicht zulässig.”

Anders ausgedrückt könnte aber das Öl in Abwesenheit des Kunden direkt aus dem Originalkanister in dessen Flasche abgefüllt werden.

Bei ausreichend großem Interesse, möchten wir diese Möglichkeit nutzen und anbieten, dass Kunden ihre Flasche bei uns vorbei bringen, wir diese dann später abfüllen und die Flaschen z.B. am nächsten Tag wieder abgeholt werden können. Wem ist das zu umständlich? Wer kann sich das vorstellen?

Wir freuen uns auf viele Rückmeldungen.

Kurios ist die Verordnung allemal, auch wenn sie in der Öffentlichkeit bislang nicht einen so hohen Bekanntheitsgrad wie die legendäre Gurkenkrümmungsverordnung erreicht hat.

Olivenöl war immer wieder mal in der Diskussion, zum Beispiel auch zum Thema Olivenöl-Kännchen auf Restaurant-Tischen, wie diese Berichte aus dem Jahr 2013 auf tagesschau.de und faz.net zeigen.