Vermarktungsvorschriften für Olivenöl: Keine Selbstabfüllung

Olivenöl

Leider dürfen wir Olivenöl nicht zum selbst Abfüllen anbieten, weswegen wir auf „normale“ Ölflaschen zurückgreifen mussten, damit wir es überhaupt im Sortiment führen können.

Dieses Merkblatt der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verschafft einen Überblick über die Vermarktungsvorschriften für Olivenöl.

Demnach ist „die lose Abfüllung am Ort des Verkaufs im Beisein des Kunden daher gemäß Art. 2 der VO nicht zulässig.“

Anders ausgedrückt könnte aber das Öl in Abwesenheit des Kunden direkt aus dem Originalkanister in dessen Flasche abgefüllt werden.

Bei ausreichend großem Interesse, möchten wir diese Möglichkeit nutzen und anbieten, dass Kunden ihre Flasche bei uns vorbei bringen, wir diese dann später abfüllen und die Flaschen z.B. am nächsten Tag wieder abgeholt werden können. Wem ist das zu umständlich? Wer kann sich das vorstellen?

Wir freuen uns auf viele Rückmeldungen.

Kurios ist die Verordnung allemal, auch wenn sie in der Öffentlichkeit bislang nicht einen so hohen Bekanntheitsgrad wie die legendäre Gurkenkrümmungsverordnung erreicht hat.

Olivenöl war immer wieder mal in der Diskussion, zum Beispiel auch zum Thema Olivenöl-Kännchen auf Restaurant-Tischen, wie diese Berichte aus dem Jahr 2013 auf tagesschau.de und faz.net zeigen.

7 Gedanken zu „Vermarktungsvorschriften für Olivenöl: Keine Selbstabfüllung“

  1. Das ist total bescheuert und kann wahrscheinlich auch ausgelegt werden, wie man will. In „Vom Fass“ wird das Öl auch einfach so abgefüllt. Was soll der Unterschied sein?
    Mir persönlich würde es aber keine Umstände machen, das Olivenöl erst später abzuholen.
    Wehrt euch!

    1. Bei uns gibt es ja ebenso anderes Öl nach wie vor zum selbst Abfüllen. Nur bei Olivenöl ist es eben nicht möglich. Die Augsburger Lebensmittelbehörde kontrolliert da sehr streng, was ja auch positiv ist. Für seltsame Vorschriften können sie auch nichts. Unser Widerstand gegen diese Verordnung beginnt gerade mit diesem Post 🙂

  2. Immer wieder spannend, welche sinnfreien Regelungen es gibt… Ich könnte mir auf jedenfall vorstellen, meine Olivenölflasche bei euch leer abzugeben und sie am nächsten Tag bzw beim nächsten Einkauf wieder gefüllt mitzunehmen!
    LG Anja

  3. Liebe Grüße nach Augsburg, wo ich vor langer Zeit in einem Lebensmittellabor gearbeitet habe. Bevor man sich wertend über eine Vorschrift äußert, sollte man sie gelesen und auch verstanden haben. Hierbei können die amtlichen Begründungen helfen, die gerade bei europäischen Vorschriften oft sehr ausführlich sind. Natürlich arbeiten auch in Brüssel und Berlin nur Menschen und nicht jedes Gesetz ist gleichermaßen gelungen. Gerade diese Vorschrift ist aber nicht sinnfrei, sondern dient dem Schutz vor Panscherei. Olivenöl ist in den Herkunftsländern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und eine Beschädigung des guten Rufes von Olivenöl, wie in den Achtzigern durch den spanischen Anilinskandal, hätte für die Olivenölbauern und andere redliche Marktteilnehmer katastrophale Auswirkungen. Ihr Vorhaben mit dem Wiederbefüllen ist daher ebensowenig zulässig, da es hierfür eines „wiederverwendbaren Verschlusses“ bzw. einer offenen Flasche bedarf.

    1. Wir sind der Meinung, es muss erlaubt sein, über Verordnungen nachzudenken und zu diskutieren. Gerade Demokratien leben von einem solchen Meinungsaustausch. Auch in den öffentlich-rechtlichen Medien war diese Verordnung in der Vergangenheit immer wieder mal Diskussionsgegenstand.
      Wir haben uns sehr wohl eingehend mit der Verordnung befasst und sind uns darüber im Klaren, dass diese zum Ziel hatte, Olivenölpanscherei vorzubeugen. Gegen die kriminellen Machenschaften in Bezug auf gepanschtes Olivenöl muss in jedem Fall etwas unternommen werden.
      Ein mögliches Befüllen in der von uns vorgeschlagenen Weise ziehen wir derzeit aber nicht in Erwägung, weil dies auch mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre. Gerade die Umsetzung mittels eines „nicht wiederverwenbaren Verschlusses“ ist eben hierbei in unsere Überlegung mit eingeflossen.
      Dennoch sind wir nicht davon überzeugt, dass eine Vorschrift, die nur zulässt, dass Olivenöle vorverpackt in maximal 5-Liter-Gebinden und mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss dem Endverbraucher angeboten werden, dazu geeignet ist, die Probleme mit gepanschtem Olivenöl zu lösen. Der Kern des Übels scheint wesentlich tiefer zu liegen. Bereits gepanschtes Olivenöl wird nicht dadurch besser, dass man es in der vorgeschriebenen Weise verpackt, wie auch ein Beitrag des Bayerischen Rundfunks vom 27.10.2016 zeigt: http://www.ardmediathek.de/tv/mehr-wert/Das-Gesch%C3%A4ft-mit-Oliven%C3%B6l/BR-Fernsehen/Video?bcastId=34621334&documentId=38602298
      Vielmehr trägt, unserer Meinung nach, dieser Teil der Vorschrift zu einer nicht zwingend notwendigen Erhöhung der Müllmenge bei.

  4. Sie dachten daran, den Verbraucherflaschen nach dem Nachfüllen noch eine Papierbanderole zu verpassen, richtig? Olivenöl ist ein gutes, klassisches und gesundes Lebensmittel, ohne das kein griechischer Bauernsalat auskommen kann. Leider ist es außerdem auch noch leicht verderblich. Gerade dieser Faktor, dass das Öl schneller als jedes andere ranzig wird, würde für den Vertrieb in Unverpacktläden sprechen. Wie oft verwendete ich das letzte Viertel der Flasche, wegen des verschlechterten Geschmacks, nur noch ungern. Aus dem selben Grund würde ich ihnen empfehlen, ein den Apfelsaftkartons ähnliches Abfüllprinzip zu verwenden. Da hier Müllvermeidung und Qualität als Motive zusammen kämen, wäre die Entwicklung einer technisch anspruchsvollen Lieferkette dennoch angebracht. Zurecht wird dieses Produkt hier:
    https://utopia.de/galerien/supermarktprodukte-die-welt-nicht-braucht/#7
    für seine Umweltbilanz gegeißelt. Aber es ist geeignet, Olivenöl jahrelang frisch zu halten, und auch dazu könnte man eine wiederverwendbare Alternative entwickeln.

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